Kanalbenutzungsgebühren werden für die an den Niederschlagswasserkanal angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen berechnet. Dies sind zum Beispiel Gebäude und Pflasterflächen.
Die Flächenangaben sind vom Grundstückseigentümer an die StadtWerkegruppe Delmenhorst zu übermitteln. In der Regel werden die Angaben mit dem Entwässerungsantrag für die Erstellung der Entwässerungsanlage eingereicht.
Änderungen der angeschlossenen Flächen können vom Eigentümer beantragt werden. Bitte reichen Sie hierzu einen Lageplan und die Berechnung der Flächen bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst (Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Fischstraße 32-34, 27749 Delmenhorst) ein.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn die bebauten und/oder befestigten Flächen zurückgebaut werden. Hierfür erreichen Sie uns per E-Mail grundstuecksentwaesserung@stadwerkegruppe-del.de oder per Fax 04221 1276 – 24 09. Die Anschlüsse für Schmutz- und Niederschlagswasser sind dann auf dem Grundstück wasserdicht zu verschließen.
Für die Abrechnung der Gebühr und für die Berechnung der Abschläge ist die Stadtwerke Delmenhorst GmbH im Namen der Stadt Delmenhorst zuständig.
Für die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) ist der Grundstückseigentümer zuständig und auch verantwortlich. Alle Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Eigentümer bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst eingereicht.
Sie können die Unterlagen bei Bedarf beim Grundstückseigentümer einholen. Besitzt der Eigentümer keine Unterlagen, können nach Terminvereinbarung die Unterlagen eingesehen werden, welche der StadtWerkegruppe Delmenhorst vorliegen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 04221 1276 – 24 44. Für die Akteneinsicht ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers erforderlich.
Sowohl der Neubau als auch die Erweiterung der GEA sind genehmigungspflichtig. GEA dürfen nicht ohne Genehmigung und Abnahme errichtet werden.
Unser Antragsformular und das dazugehörige Hinweisblatt finden Sie unter dem Menüpunkt Entsorgung/Abwasserentsorgung/Grundstücksentwässerung. Alle Unterlagen (Anträge, Zeichnungen, Berechnungen etc.) sind vom Eigentümer bzw. dem beauftragten Architekten bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst spätestens 6 Wochen vor Baubeginn einzureichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch (04221 1276 – 24 41) oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Grundstücksentwässerungsanlagen sollten in einer offenen Grube abgenommen werden. Es werden die Leitungen unterhalb der Sohlplatte und die gesamte Außenanlage (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) begutachtet. Die Schmutzwasserentwässerungsanlage ist in Anwesenheit eines Mitarbeiters der StadtWerkegruppe Delmenhorst auf Dichtheit zu prüfen. Bitte vereinbaren Sie die Abnahmen mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin telefonisch (04221 1276 – 24 44) mit uns.
Ein Kanaltiefenschein (KTS) kann per E-Mail c.ochse@stadwerkegruppe-del.de oder per Fax 04221 1276 – 24 09 beantragt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Lageplanauszug des Grundstückes bei. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter 04221 1276 – 24 43 oder persönlich nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache weiter.
Bitte berücksichtigen Sie im Rahmen einer Mängelbeseitigung unbedingt die folgenden Punkte:
Zentrale StadtWerkegruppe
Fischstraße 32-34:
04221 1276 - 0
Montag - Freitag: 8 - 17 Uhr
E-Mail: info@stadtwerkegruppe-del.de
Notfall-Nummer:
0180 1276 - 1276
aus dem Festnetz 3,9 Cent/Min oder Mobilfunknetz max. 42 Cent/Min
WIR KÜMMERN UNS DRUM.
Zentrale StadtWerkegruppe
Fischstraße 32-34:
04221 1276 - 0
Montag - Freitag: 8 - 17 Uhr
E-Mail: info@stadtwerkegruppe-del.de
Notfall-Nummer:
0180 1276 - 1276
aus dem Festnetz 3,9 Cent/Min oder Mobilfunknetz max. 42 Cent/Min
WIR KÜMMERN UNS DRUM.