Mehrwert- & Erdgassteuer, Konzessionsabgabe
Zur weiteren Belastung des Erdgaspreises tragen Steuern und Abgaben an den Staat und die Kommunen bei. Neben der Mehrwertsteuer ist dies besonders die Erdgassteuer, die fällig wird, sobald Erdgas aus dem Gasnetz für das Heizen entnommen wird. Aktuell sind dies 0,55 Cent pro Kilowattstunde, die in unserem Erdgaspreis bereits enthalten sind. Dazu kommt die Konzessionsabgabe. Hierfür wird von der Kommune ein Entgelt erhoben als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung und zum Betrieb von Erdgasleitungen.
Die Bundesregierung hat 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Dieser steigt bis 2025 kontinuierlich an und wird dann zukünftig am Markt durch Angebot und Nachfrage gebildet. Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen oder als Entlastung für Bürgerinnen und Bürger.
Netznutzungsentgelte & Messung, Messstellenbetrieb & Abrechnung
Schließlich erhält auch der Netzbetreiber seinen Anteil für die Nutzung seines Netzes. Davon werden sowohl Betrieb und Instandhaltung des Netzes als auch der Erdgaszähler finanziert. Zusätzlich erhält der Betreiber einen Anteil für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
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