Grundstücksentwässerung
Anträge der Grundstücksentwässerung
Häufig gestellte Fragen
Technische Informationen zur Grundstücksentwässerung
Zusätzliche Hinweise
Ihre Ansprechpartner
Entsorgung

Grundstücksentwässerung

Dieser Leitfaden beschreibt die Vorgehensweise für eine erfolgreiche Antragstellung eines Entwässerungsantrages und gibt Hinweise zur Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen. 

Dieser Leitfaden wurde für die an der Planung und am Bau beteiligten Architekten und Planverfasser, Tiefbaufirmen und Grundstückseigentümer entwickelt. 

Die rechtliche Grundlage bildet hierbei die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Delmenhorst.

Anträge der Grundstücksentwässerung

Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Delmenhorst wird eine Entwässerungsgenehmigung benötigt, wenn ein Anschluss an oder eine Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage geplant ist.

Eine Entwässerungsgenehmigung wird benötigt:

  • Bei Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage, der Abwasserverhältnisse oder des Anschlusses an die Abwasseranlage.
  • Mit einem Antrag auf Baugenehmigung, einer Bauanzeige oder mit den Unterlagen nach § 62 NBauO ist der Entwässerungsantrag bei der Stadt einzureichen, soweit eine Entwässerungsgenehmigung wegen eines solchen Bauvorhabens erforderlich wird.
  • Bei allen anderen Vorhaben ist der Antrag sechs Wochen vor deren geplantem Beginn einzureichen.

In diesen Fällen ist ein Entwässerungsantrag zu stellen. Welche Angaben der Antrag für den Anschluss an die zentrale Abwasseranlage zu enthalten hat, entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt Entwässerungsantrag.

Eine Entwässerungsgenehmigung wird nicht benötigt:

Bei Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben an bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen,

  • soweit dafür keine Rohrleitungen oder Schachtbauwerke im Erdreich bzw. in der Sohlplatte verlegt werden,
  • im Zuge des Vorhabens keine Bestandteile der Entwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene (entspricht in der Regel der Straßenoberkante vor dem Grundstück) zu liegen kommen und
  • kein anderes als häusliches Schmutzwasser anfällt.

Diese Änderungen sind mit der Mitteilung anzuzeigen.

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser kann auf Antrag ausgesprochen werden, wenn ein gesammeltes Fortleiten nicht erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten oder kein dringendes öffentliches Bedürfnis i.S. des §13 Nr. 2 NKomVG besteht.

Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadt Delmenhorst (VVD) einzureichen. Welche Unterlagen dem Befreiungsantrag beizufügen sind, entnehmen Sie bitte den Unterlagen Befreiungsantrag.

Die Herstellung, Änderung oder Erneuerung von Anschlusskanälen im öffentlichen Bereich erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke Delmenhorst GmbH. Jedes Grundstück muss einen eigenen, unmittelbaren Anschluss an die jeweilige öffentliche Abwasseranlage haben. Fehlende Anschlusskanäle können vom Grundstückseigentümer mit dem Antragsformular Antrag ZAK beantragt werden.

Ein so genannter Kanaltiefenschein (KTS) gibt Auskunft über die genaue Lage (Tiefe etc.) eines vorhandenen Anschlusskanals in der Örtlichkeit.

Einen Kanaltiefenschein erhalten Sie auf der Internetseite unter https://planauskunft.stadtwerkegruppe-del.de oder per E-Mail an grundstuecksentwaesserung(at)stadtwerkegruppe-del.de.

Für die Anfertigung des KTS per E-Mail an grundstuecksentwaesserung(at)stadtwerkegruppe-del.de ist ein Lageplan des Grundstücks erforderlich. In privaten Erschließungsgebieten erhalten Sie den KTS vom Erschließungsträger.

Wassermengen, die nachweislich nicht in in den öffentlichen Kanal eingeleitet wurden, können mithilfe des "Antrages auf Absetzung von Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren" bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt werden.

Die folgenden Schritte erläutern Ihnen die dazu nötigen Maßnahmen:

  • Damit wir die gebührenbefreiten Wassermengen feststellen können, ist ein geeichter Absetzwasserzähler der Stadtwerke Delmenhorst GmbH zu verwenden. Diesen können Sie ohne Werkzeug am Gewinde Ihrer Außenzapfstelle anschließen. Der Absetzzähler kostet, für die Dauer der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren, 82,35 Euro netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die jährlichen Ablesungen sind im Preis enthalten. Den Zähler sowie Hinweise zu dessen Anbringung und Verwendung erhalten Sie im Netzbüro der StadtWerkegruppe Delmenhorst, Fischstraße 32-34. Der Kaufbetrag wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Nach dem Ablauf der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren sind Sie dazu verpflichtet, einen neuen Wasserzähler im Netzbüro der StadtWerkegruppe Delmenhorst, Fischstraße 32-34, zu erwerben.
  • Bitte beachten Sie, dass die von der Gebühr befreiten Wassermengen nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden dürfen.
  • Die Befüllung Ihres Pools darf nicht über den Absetzwasserzähler erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundstücksentwässerung zusammengestellt.

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Mitarbeiterin der Kläranlage steht auf einem Steg über dem Klärbecken
Mitarbeiterin der Kläranlage steht auf einem Steg über dem Klärbecken
Mitarbeiterin der Kläranlage steht auf einem Steg über dem Klärbecken
Mitarbeiterin der Kläranlage steht auf einem Steg über dem Klärbecken

Zusätzliche Hinweise

Leitungen unter der Sohlplatte

  • sind mit gleichmäßigem Gefälle (kein Sturzgefälle) zu verlegen,
  • sind frostfrei durch Fundamente zu führen,
  • sind im unteren Fundamentbereich in Leerrohren zu verlegen (siehe Musterzeichnung der Grundstücksentwässerungsanlage im Downloadbereich),
  • sind zum Nachweis der Dichtheit mit Wasser zu füllen,
  • sind immer bei offenen Rohrgräben abzunehmen.

Grundleitungen

  • sind frostfrei (im befahrbarem Bereich 80 cm, sonst 60 cm) zu verlegen,
  • sind gradlinig mit gleichmäßigen Gefälle zu verlegen,
  • dürfen nicht mit einem Sturzgefälle versehen werden. Größere Höhendifferenzen dürfen nur am Schacht mit einem eventuell erforderlichen Höhenversatz überbrückt werden,
  • müssen innerhalb des Rohrgrabens mit geeignetem Boden angefüllt werden.

Schächte

  • sind generell als Betonschächte nach DIN 4034-1 (mit Gleitringdichtung) herzustellen,
  • werden im Wohnbaubereich auch in der Dimension DN 800 geduldet,
  • sind generell mit Steigeisen oder Steigbügeln auszustatten,
  • sind zum Nachweis der Dichtheit ebenso wie die Leitungen mit Wasser zu befüllen.

Anschlusskanäle

  • sind ohne Richtungsänderung bis zum Übergabeschacht zu verlegen,
  • sind ohne Sturzgefälle zu verlegen,
  • werden im öffentlichen Bereich ausschließlich von der Stadtwerke verlegt,
  • sind vom Anschlusskanal bis zum Übergabeschacht generell mit dem gleichen Material zu verlegen.

Ihre Ansprechpartner

Sie wollen einen Entwässerungsantrag stellen oder uns eine Änderung der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen mittteilen? Gerne unterstützen Sie unsere Sachbearbeiter!