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Hausanschluss für Erdgas und Wasser
Netzanschlussvertrag für Gas und Wasser
Informationen zum Netzanschlussvertrag
Zusätzliche Leistungen rund um das Thema
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Netznutzung

Hausanschluss für Erdgas und Wasser

Mit Sicherheit gut angeschlossen. Planen Sie ein neues Eigenheim? Dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat rund um das Thema Hausanschlüsse zur Seite und planen gemeinsam mit Ihnen eine fach- und termingerechte Herstellung.

Unsere Checkliste für Sie

Wir möchten Ihnen die Herstellung Ihrer Hausanschlüsse so einfach und unkompliziert wie möglich machen. Schon bald werden Sie eine komfortable, sichere und sparsame Energie in Form von Erdgas sowie
das Lebensmittel Nr. 1 – Trinkwasser – zu Hause nutzen können. Für eine problemlose Abwicklung ist eine gute Planung wichtig. Damit alle Beteiligten bereits frühzeitig an alles denken, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Vor der Beauftragung Ihrer Hausanschlüsse gehen Sie am besten die Checkliste Punkt für Punkt durch.

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Gas-Wasser-Monteur steht vor seinem Auto
Gas-Wasser-Monteur steht vor seinem Auto
Gas-Wasser-Monteur steht vor seinem Auto
Gas-Wasser-Monteur steht vor seinem Auto

Netzanschlussvertrag für Gas und Wasser

Informationen zum Netzanschlussvertrag

  • Mit dem unterschriebenen Auftrag verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten. Grundlage des Vertrages sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Erdgas (NDAV) und Wasser (AVBWasserV) sowie die Ergänzenden Vertragsbestimmungen der Stadtwerke Delmenhorst GmbH.
  • Der Auftrag für den Einbau der Zähler muss uns von Ihrem Installationsunternehmen gesondert erteilt werden.
  • Alle Punkte der Checkliste müssen berücksichtigt werden.
  • Die StadtWerkegruppe Delmenhorst behält sich vor, ggf. Hydranten- und Schieberschilder an Grundstückszaun und Bauwerken auf Ihrem Grundstück anzubringen.
  • Innerhalb von zwei Jahren nach Herstellung des Anschlusses sollte die vorgesehene Gas- und Wasserentnahme erfolgen. Die StadtWerkegruppe Delmenhorst behält sich bei Nichtbeachtung die Abtrennung des Anschlusses vom Verteilernetz auf Ihre Kosten vor.
  • Spätestens sechs Monate nach Herstellung des Anschlusses wird der jeweils im Wasser- und Heizungstarif gültige Grundpreis erhoben.

Die Preise für den Hausanschluss beinhalten gemäß §4 AVBWasserV und §4 GasGVV die Kosten für die Herstellung eines regulären Hausanschlusses (Art, Länge, Dimension) mit einem Mauerdurchbruch und Verwendung von Rohren mit einem Durchmesser von bis zu DN 50 sowie den erstmaligen Einbau von Messeinrichtungen. Bei abweichenden Hausanschlüssen erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot. Unsere vollständige Kostenübersicht (z. B. für den späteren Ein- und Ausbau von zusätzlichen Zählern) entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Preise gültig ab dem 01.02.2022

 Erdgas
 nettobrutto
Bei Hausanschlusslängen bis 20 Meter auf
dem Grundstück 
1.390,00 €1.654,10 €
Für jeden angefangenen Meter
Mehrlänge
23,00 €27,37 €
Vergütung für den Anschlussnehmer
für die Ausschachtung und
Wiederfüllung des Rohrgrabens, je
angefangener Meter
5,00 €5,95 €

Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen vorbehalten. Stand: 04/2024

Die Preise für den Hausanschluss beinhalten gemäß §4 AVBWasserV und §4 GasGVV die Kosten für die Herstellung eines regulären Hausanschlusses (Art, Länge, Dimension) mit einem Mauerdurchbruch und Verwendung von Rohren mit einem Durchmesser von bis zu DN 50 sowie den erstmaligen Einbau von Messeinrichtungen. Bei abweichenden Hausanschlüssen erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot. Unsere vollständige Kostenübersicht (z. B. für den späteren Ein- und Ausbau von zusätzlichen Zählern) entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Preise gültig seit dem 01.01.2023

 Wasser
 nettobrutto
Bei Hausanschlusslängen bis 20 Meter auf
dem Grundstück 
1.525,00 €1.631,75 €
Für jeden angefangenen Meter
Mehrlänge
19,50 €20,87 €
Vergütung für den Anschlussnehmer
für die Ausschachtung und
Wiederfüllung des Rohrgrabens, je
angefangener Meter
5,00 €5,35 €

Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen vorbehalten. Stand: 03/2024

Sie bauen gerade Ihr Traumhaus und benötigen während der Bauphase einen Wasseranschluss?

Mit der StadtWerkegruppe ist das ganz einfach: Sie können schon bei Auftragserteilung für Ihren zukünftigen Gas- und Wasserhausanschluss die Bauwassersäule bestellen. Während Ihrer Bauphase versorgt Sie unsere Bauwassersäule zuverlässig bei jedem Wetter mit Bauwasser. Bitte beachten Sie, dass dies nur im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Trinkwassernetzanschlusses erfolgen kann.

Mit uns sparen Sie Geld: Während der Bauphase zahlen Sie nur die Kosten für den Auf- und Abbau der Bauwassersäule und eine Miete. Mit der Tagesmiete ist auch schon Ihr Wasserverbrauch abgegolten.

 

Preise netto

Preise brutto

Einmaliger Betrag für den Auf- und Abbau 99,00 €105,93 €
Miete pro Kalendertag1,28 €1,37 €

Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen MwSt. von 7%. Änderungen vorbehalten. Stand: 03/2019.

 

 

Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH (Netze) ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2485) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

Die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung gelten nach Maßgabe der Verordnung mit Wirkung ab dem 8. November 2006 für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse sowie für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.

Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederdruckanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederdruckanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG).
Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH (Netze) verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederdruckanschlussverordnung. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NDAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NDAV).

Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH (Netze) behält sich vor, Ergänzende Bestimmungen zu den vorstehenden Verordnungen bekannt zu geben, welche dann die bislang geltenden und veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen ersetzen. 

Gemäß § 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und § 8 AVBWasserV haben Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zu Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen.

Zusätzliche Leistungen rund um das Thema

Sie möchten einen Gas- oder Wasserzähler ausbauen lassen? Hierfür verwenden Sie bitte folgendes Formular.

Sie möchten Ihren Hausanschluss (Gas und/oder Wasser) abtrennen lassen? Sind noch Zähler verbaut, bitte deren Ausbau mit v. g. Formular beantragen. Für die Abtrennung des Hausanschlusses verwenden Sie bitte folgendes Formular

Wassermengen, die nachweislich nicht in in den öffentlichen Kanal eingeleitet wurden, können mithilfe des "Antrages auf Absetzung von Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren" bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt werden. Alle Informationen finden Sie hier.

Sie möchten Ihren Gas- oder Wasserzähler überprüfen lassen? Hierfür verwenden Sie bitte folgendes Formular. 

Bitte beachten Sie, dass sich bei der Überprüfung sehr selten ein Defekt des Zählers herausstellt. In diesem Fall sind die Kosten gemäß unseres Preisblatts von Ihnen zu tragen (vgl. Ziffer 8 Ergänzende Bedingungen Gas bzw. Ziffer 10 Ergänzende Bedingungen Wasser).

Gerne stehen wir Ihnen für eine telefonische Beratung unter 04221 1276 - 22 11 zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Gas- und/oder Wasserzähler? In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrem Installateur in Verbindung.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Wir sind gerne persönlich für Sie da.

Netzbüro
Netzbüro
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Fischstraße 32-34
27749 Delmenhorst