Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH (Netze) ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2485) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung gelten nach Maßgabe der Verordnung mit Wirkung ab dem 8. November 2006 für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse sowie für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.
Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederdruckanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederdruckanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG).
Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH (Netze) verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederdruckanschlussverordnung. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NDAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NDAV).
Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH (Netze) behält sich vor, Ergänzende Bestimmungen zu den vorstehenden Verordnungen bekannt zu geben, welche dann die bislang geltenden und veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.