Wichtige Informationen zur Einführung der Dezember-Soforthilfe

Im Zuge der steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung am 02.11.2022 eine Soforthilfe beschlossen. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember entlastet werden. Diese Regelung dient zunächst als Überbrückung bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023.

Wir begrüßen die Einführung der Dezember-Soforthilfe zur Entlastung unserer Kunden/innen sehr und setzen diese selbstverständlich vollständig um. Weitere Informationen erhalten Sie hier.