Informationen zur Streichung der Gasbeschaffungsumlage und zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas

Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

Die Bundesregierung hat die zwischenzeitlich eingeführte Gasbeschaffungsumlage rückwirkend wieder abgeschafft. Das bedeutet, die ursprünglich zum 01.10.2022 eingepreiste Erhöhung für diese Umlage in Höhe von 2,419 ct/kWh netto (2,588 ct/kWh brutto) wird und wurde zu keinem Zeitpunkt bei Ihnen abgerechnet. Die Arbeitspreise sind um die Gasbeschaffungsumlage reduziert worden. Die Gasspeicherumlage in Höhe von derzeit 0,059 ct/kWh netto (0,063 ct/kWh brutto) wurde nicht abgeschafft und wird weiterhin erhoben.

Senkung der MwSt

Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 01.10.2022 eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas beschlossen. Diesen veränderten Mehrwertsteuersatz geben wir natürlich ab dem 01.10.2022 an Sie weiter.

Abschläge

In Ihren aktuellen Abschlägen ist die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage eingerechnet worden. Zudem haben wir die gesenkte Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Wir empfehlen dennoch, die Abschläge auf aktuellem Niveau zu belassen. Es geht Ihnen kein Geld verloren, sondern Sie vermeiden so gegebenenfalls Nachzahlungen zur Jahresabrechnung. Wünschen Sie dennoch eine Anpassung der Abschläge, können Sie diese gerne bequem und rund um die Uhr in unserem digitalen ServiceCenter vornehmen. 

Strom- und Gaspreisbremse, Einmalzahlung

Derzeit plant die Bundesregierung die Einführung einer Strom- bzw. Gaspreisdeckelung sowie eine Einmalzahlung. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen.

Lassen Sie uns bewusst und konsequent Energie sparen!

80.000 gemeinsam für Energiesparen: Wir alle stehen vor großen Herausforderungen. Die Senkung der Raumtemperatur pro ein Grad Celsius spart beispielsweise bereits 6 % Energie. Weitere Spartipps finden Sie zudem in unseren Energiespartipps.