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Versorgung

Ersatzversorgung

Was versteht man unter Ersatzversorgung? Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert (weil er die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt) oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

Weitere Informationen zur Ersatzversorgung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

 

Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden

Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt (SLP und RLM).
 

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ServiceCenter der StadtWerkegruppe Delmenhorst
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