Fragen und Antworten
Gelbe Tonne
Abfallbehälter-Identifikationssystem
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GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG
PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN

Fragen und Antworten

Gelbe Tonne

Die Entleerung der Gelben Tonne erfolgt durch den ARGE-Partner Nehlsen, der den Inhalt an der Steller Straße abkippt. Dort wird das Verpackungsmaterial auf große Transportfahrzeuge verladen und anschließend zu Sortieranlagen der Dualen Systeme zur weiteren Verwendung gebracht.

Die Abfallwirtschaft der StadtWerkegruppe und die Karl Nehlsen GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Delmenhorst, hatten als Kooperationspartner den Zuschlag für die Ausschreibung für die Sammlung der Gelben Säcke in Delmenhorst erhalten. 

Es gibt die folgenden Größen: 120, 240 und 1.100 Liter.

Die Größe und Anzahl der Gelben Tonne richtet sich nach der Größe der Restabfallbehälter. Als Faustregel gilt: Haushalte mit einer 40 bis 60 Liter Restmülltonne erhalten eine 120 Liter Tonne, Haushalte mit einer 80 Liter Restmülltonne oder größer bekommen eine 240-Liter Tonne und Großwohnanlagen einen 1.100 Liter Behälter.

Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die ADG - Telefon-Nr. 04221 1276 - 4455 oder per E-Mail an gelber-sack(at)stadtwerkegruppe-del.de

Sie haben die Möglichkeit, eine sogenannte „Behältergemeinschaft“ mit den Nachbarn einzugehen.

Die Entleerung der Gelben Tonne ist zum 1. Januar 2023 gestartet.

Alle 14 Tage. Die Abfuhrtermine werden rechtzeitig im Abfallkalender bekanntgegeben.

Nein, das ist nicht möglich. Die letzte Sammlung der Gelben Säcke erfolgte im Dezember 2022. Seit dem 1. Januar 2023 werden zudem keine Gelben Säcke mehr ausgegeben.

Nein, die Gelben Säcke waren bis zum Jahresende 2022 an den bekannten Stellen erhältlich. Seit dem 1. Januar 2023 werden keine Gelben Säcke mehr ausgegeben. Die letzte Sammlung der Gelben Säcke erfolgte im Dezember 2022.

Nein, die Gelben Säcke werden seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr mitgenommen. Es ist aber möglich, die Gelben Säcke an den Abfallannahmestellen der ADG abzugeben.

Es dürfen nur Verkaufsverpackungen entsorgt werden, die beim privaten Endverbraucher angefallen sind. Um ein leichteres Befüllen der Tonnen zu ermöglichen, sind auf den Deckeln Sortierhinweise abgebildet. In die Gelbe Tonne gehören Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech. Glas und Altpapier gehören nicht in die Gelbe Tonne, ebenso wenig stoffgleiche Nichtverpackungen, wie zum Beispiel Gießkannen und Wäschekörbe.

Nein, auf einen zusätzlichen Beutel kann verzichtet werden. Eine lose Sammlung ist empfehlenswert.

Es werden Stichproben gemacht, wie bei den anderen Tonnen auch. Bei einer falschen Befüllung kann eine Nachsortierung verlangt werden. Bei Wiederholung kann die Tonne eingezogen werden.

Ja, es fällt keine Gebühr an.

Durch das Verpackungsgesetz können die Städte und Gemeinden den Systembetreibern bestimmte Vorgaben machen, auch was die Sammlung von Leichtverpackungen angeht. So hat der Rat der Stadt Delmenhorst beschlossen, die Gelbe Tonne einzuführen. Durch den Wechsel wird verhindert, dass die dünnen Säcke reißen oder durch Tiere angefressen werden und sich der Inhalt bei Wind in der Umgebung verteilt und eventuell Verkehrsteilnehmer behindert. Außerdem ist die Nutzung der Gelben Tonne ein bedeutend ressourcenschonenderes Unterfangen. Ist die Tonne einmal produziert, kann sie Jahrzehnte lang benutzt werden. Es werden somit keine Ressourcen mehr verbraucht, um Gelbe Säcke herzustellen. Ein weiterer positiver Effekt ist die Stabilität der Tonnen und ihr bedeutend höheres Fassungsvermögen durch die lose Sammlung. Dies ist auch für die Mitarbeitenden, die für die Leerung zuständig sind, ein eindeutiges Plus.

Abfallbehälter-Identifikationssystem

Das Identsystem ist ein digitales System zur Erkennung und Verwaltung der Abfallbehälter. Durch das Identsystem kann jede Tonne eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden.

Die StadtWerkegruppe hat dieses so genannte Ident-​System bei der Abfallentsorgung eingeführt. Das bedeutet: Entleerungen von Restabfall-​, Bioabfall-​ und Papiertonnen werden künftig elektronisch registriert. Das Gewicht oder das Volumen wird dabei nicht gemessen. Es werden auch keinerlei personenbezogene Daten gespeichert oder ermittelt. Es erfolgt lediglich eine Identifizierung der Tonnen, um diese dem jeweiligen Grundstück bzw. der Wohnung zuordnen zu können und um die Anzahl der Tonnen und der Leerungen festzuhalten. Zudem ermöglicht dieses System eine sensorgesteuerte Routenplanung, die zur Optimierung der Routen beiträgt. Mit der Einführung des Ident-​Systems fallen die Gebührenmarken weg.

Das System ermöglicht eine effizientere Verwaltung der im Stadtgebiet bereitgestellten Abfallbehälter. Zudem wird die Entleerung der gechipten Tonnen automatisch registriert. Dadurch können logistische Abläufe und der Kundenservice optimiert werden, zum Beispiel bei Rückfragen zur Leerung.

Jeder Behälter wird zur Registrierung mit einem Chip ausgerüstet, auf dem eine Identifikationsnummer gespeichert ist. Die Abfallsammelfahrzeuge wiederum sind mit einem speziellen Lesegerät ausgestattet. Beim Einhängen des Behälters in die Schüttvorrichtung wird die Identifikationsnummer automatisch ausgelesen.

Es werden keine personenspezifische Daten gespeichert oder ermittelt. Auf dem Chip wird die Chipnummer gespeichert, wo die Mülltonne hingehört und wann diese geleert wurde, ansonsten werden keine weiteren Daten erhoben.

Betroffen sind alle Behälter der StadtWerkegruppe: Restabfall-​​, Bio- und Papiertonne.

Die Abfallwirtschaft hat bisher 95 % der Abfallbehälter registriert (Stand 11.08.22). Alle neu oder getauschten Abfallbehälter sind gechipt und die Entleerungen werden reibunglos abgewickelt. 

Nicht gechipte Behälter werden mit einer gelben bzw. roten Karte versehen. Der Bürger möge sich dann bei der Abfallwirtschaft melden, damit die Registrierung abgeschlossen werden kann. Hierzu kann die folgende E-​​Mail-Adresse genutzt werden: entsorgung(at)stadtwerkegruppe-​​del.de.

Nein, das Gebührenmodell wird durch die entsprechende Satzung der Stadt Delmenhorst festgelegt.

Nein, das ist bislang nicht geplant.

Informationen zum Ident-​​System gibt es hier auf unserer Homepage und unter unserer Hotline 04221 1276 - 4202. Wer Fragen hat, kann sich auch unter der Mail entsorgung(at)stadtwerkegruppe-​​del.de an die StadtWerkegruppe wenden.

DIGITALES SERVICECENTER

Rufen Sie unser digitales ServiceCenter auf. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Sie haben noch keinen Zugang?“ und folgen Sie den Bildschirmanweisungen. Folgende Daten werden für Ihre Registrierung benötigt: Ihre Kundennummer und Ihre Zählernummer bei der StadtWerkegruppe. Sie erhalten nach der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail. Bitte aktivieren Sie Ihre Registrierung mit dem Klick auf den Aktivierungslink. Nach Ihrer Registrierung können Sie unter dem Punkt „Kundendaten“ weitere Kunden-Profile zur Online-Verwaltung freischalten.

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe und beachten Sie, dass die angegebene Zählernummer nur Zahlen enthalten sollte. Sie muss vollständig und ohne Leer- oder Sonderzeichen angegeben werden. Sollte eine Registrierung weiterhin nicht möglich sein, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns kundenportal(at)stadtwerkegruppe-del.de.

Ihre Zählernummer befindet sich auf dem jeweiligen Wasser- und Gaszähler. Zusätzlich befindet sich Ihre Zählernummer auf Ihrer Vertragsbestätigung sowie Ihrer Jahresabrechnung.

Das Passwort können Sie selbst wählen und muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen.

Rufen Sie das digtale ServiceCenter auf, geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein und klicken auf „Passwort vergessen?“. Sie bekommen umgehend eine E-Mail mit einem Link von uns zugeschickt. Über diesen Link können Sie ein neues Passwort für den Login festlegen.

Bitte prüfen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach auch die Spam- und Junk-Ordner. Es kann vorkommen, dass unsere E-Mail mit dem Aktivierungslink in diese Ordner verschoben wurde.

Ihre Rechnung ist nach der Jahresabrechnung online verfügbar. Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihren Adobe Reader. Sie können die aktuelle Version unter folgendem Link herunterladen: http://get.adobe.com/de/reader/. Sollten Sie nach der Aktualisierung die Fehlermeldung weiterhin erhalten, bitten wir Sie, sich mit einer E-Mail an kundenportal(at)stadtwerkegruppe-del.de mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail folgende Daten mit: Name und Version Ihres Browsers, Version Ihres Betriebssystems, Version des Adobe Reader sowie eine Bildschirmkopie (Screenshot) des Fehlers.

In unserem digitalen ServiceCenter stehen Ihnen zahlreiche Funktionen jederzeit zur Verfügung:

  • Kundendaten: Aktualisieren Sie Ihre Kontaktdaten oder teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung mit.
  • Zählerstand: Teilen Sie uns online Ihren Zählerstand mit.
  • Verträge: Unter diesem Punkt können Sie Ihre Verträge bei uns einsehen.
  • Verbrauchshistorie: Kontrollieren Sie jederzeit Ihren Erdgasverbrauch. So können Sie den Erfolg von Energiesparmaßnahmen leichter bewerten.
  • Abschlag: Ändern Sie Ihren Abschlag und lassen Sie Ihren Abschlagsbetrag berechnen.
  • Rechnungen: Laden Sie sich Ihre Rechnungen auf Ihren heimischen PC.
  • SEPA Lastschriftmandat: Erteilen Sie uns Ihr Einverständnis zum Einzugsverfahren. Füllen Sie hierfür das hinterlegte PDF aus und senden Sie uns dieses unterschrieben zu.

Sie haben die Möglichkeit unter einer Anmeldung mehrere Kundennummern zu registrieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Registrieren Sie sich bzw. loggen Sie sich im digitalen ServiceCenter ein und klicken Sie auf die Schaltfläche Kundendaten. Hier können Sie weitere Kundennummern hinzufügen.

Ja, die Verbindung wird automatisch über eine gesicherte SSL Verbindung mit starken Verschlüsselungsraten (128-Bit und mehr) aufgebaut und bleibt während der gesamten Nutzung bestehen.

Bitte überprüfen Sie den Spam-Ordner in Ihrem E-Mail Programm und die Spam-Schutzeinstellungen Ihres E-Mail Anbieters. Sollten Sie dennoch keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich gerne per E-Mail bei uns kundenportal(at)stadtwerkegruppe-del.de.

Wenn Sie das digitale ServiceCenter und seine vielen Vorzüge nicht mehr nutzen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenportal(at)stadtwerkegruppe-del.de, mit der Bitte um Löschung. Sie können sich jederzeit wieder neu registrieren.

Ihre persönlichen Daten und Einloggdaten werden auf einem gesicherten Server gespeichert, um einen geregelten Ablauf Ihrer Anfrage zu sichern. Ihre Einloggdaten sowie Daten, die nicht relevant zur Vertragserfüllung sind, können von uns nicht eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Datenschutzhinweisen.

Ihre Kundennummer wird beim Schriftwechsel immer angegeben. Sie befindet sich z.B. auf der Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Jahresabrechnung. Ihre Kundennummer ist achtstellig und beginnt mit der Zahl vier.

Das digitale ServiceCenter kann mit jedem Webbrowser genutzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die aktuellste Browserversion nutzen.

Sie werden automatisch vom System abgemeldet, wenn Sie länger als 15 Minuten im digitalen ServiceCenter nicht aktiv waren.

Ihre Rechnung ist nach dem Versand der Jahresabrechnung online verfügbar. Rechnungen, die vor der Jahresabrechnung 2014 erstellt wurden, sind nicht online einsehbar. Alle Rechnungen danach können Sie einsehen. 

Sie haben bereits eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten, dass Ihre Jahresabrechnung abrufbar ist, allerdings wird diese im digitalen ServiceCenter nicht angezeigt? Von der Benachrichtigung bis zur Archivierung bzw. Einsicht der Rechnung im digitalen ServiceCenter kann es mindestens 24 Std. dauern. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie die richtige Verbrauchsstelle im digitalen ServiceCenter ausgewählt haben bzw. das Medium, wofür Sie die Rechnung einsehen wollen.

Damit sich die Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserrechnung für Privatkunden so verständlich wie möglich gestaltet, haben wir für Sie einen Rechnungserklärer entwickelt. Darin werden die einzelnen Bestandteile der Rechnungen verständlich erläutert.

https://stadtwerkegruppe-del.rechnungserklaerer.de/

GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG

NIEDERSCHLAGS­WASSER­KANAL­BENUTZUNGS­GEBÜHREN (NSW-GEBÜHR)

Kanalbenutzungsgebühren werden für die an den Niederschlagswasserkanal angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen berechnet. Dies sind zum Beispiel Gebäude und Pflasterflächen.  

Die Flächenangaben sind vom Grundstückseigentümer an die StadtWerkegruppe Delmenhorst zu übermitteln. In der Regel werden die Angaben mit dem Entwässerungsantrag für die Erstellung der Entwässerungsanlage eingereicht.

Änderungen der angeschlossenen Flächen können vom Eigentümer beantragt werden. Bitte reichen Sie hierzu einen Lageplan und die Berechnung der Flächen bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst (Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Fischstraße 32-34, 27749 Delmenhorst) ein.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn die bebauten und/oder befestigten Flächen zurückgebaut werden. Hierfür erreichen Sie uns per E-Mail grundstuecksentwaesserung@stadwerkegruppe-del.de oder per Fax 04221 1276 – 24 09. Die Anschlüsse für Schmutz- und Niederschlagswasser sind dann auf dem Grundstück wasserdicht zu verschließen.

Für die Abrechnung der Gebühr und für die Berechnung der Abschläge ist die Stadtwerke Delmenhorst GmbH, im Namen der Stadt Delmenhorst, zuständig.

BESTANDSUNTERLAGEN DER GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSANLAGE (GEA)

Für die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) ist der Grundstückseigentümer zuständig und auch verantwortlich. Alle Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Eigentümer bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst eingereicht.

Sie können die Unterlagen bei Bedarf beim Grundstückseigentümer einholen. Besitzt der Eigentümer keine Unterlagen, können nach Terminvereinbarung die Unterlagen eingesehen werden, welche der StadtWerkegruppe Delmenhorst vorliegen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 04221 1276 – 24 44. Für die Akteneinsicht ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers erforderlich.

ENTWÄSSERUNGSGENEHMIGUNG

Sowohl der Neubau als auch die Erweiterung der GEA sind genehmigungspflichtig. GEA dürfen nicht ohne Genehmigung und Abnahme errichtet werden.

Unser Antragsformular und das dazugehörige Hinweisblatt finden Sie unter dem Menüpunkt Entsorgung/Abwasserentsorgung/Grundstücksentwässerung. Alle Unterlagen (Anträge, Zeichnungen, Berechnungen etc.) sind vom Eigentümer bzw. dem beauftragten Architekten bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst, spätestens 6 Wochen vor Baubeginn, einzureichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch (04221 1276 – 24 41) oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.

ABNAHME DER GEA

Grundstücksentwässerungsanlagen sollten in einer offenen Grube abgenommen werden. Es werden die Leitungen unterhalb der Sohlplatte und die gesamte Außenanlage (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) begutachtet. Die Schmutzwasserentwässerungsanlage ist in Anwesenheit eines Mitarbeiters der StadtWerkegruppe Delmenhorst auf Dichtheit zu prüfen. Bitte vereinbaren Sie die Abnahmen mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin telefonisch (04221 1276 – 24 44) mit uns.

KANALTIEFENSCHEIN (KTS)

Einen Kanaltiefenschein erhalten Sie auf der Internetseite unter https://planauskunft.stadtwerkegruppe-del.de/. Sie können diesen auch per E-Mail unter grundstuecksentwaesserung(at)stadtwerkegruppe-del.de beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Lageplanauszug des Grundstückes bei.

ÜBERPRÜFUNG DER ÜBERGABESCHÄCHTE

Nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Delmenhorst müssen die Übergabeschächte jederzeit frei zugänglich sein und mit normalen Hebewerkzeug wie Schachthaken zu öffnen sein.

Der Übergabeschacht wird für den Kanalbetrieb benötigt. Liegt eine Verstopfung vor, kann von dort aus der Anschlusskanal, in Richtung Haus oder Straße, gereinigt werden. Bei einer Erneuerung der Hauptkanäle und der Anschlusskanäle im öffentlichen Bereich kann der Übergabeschacht für eine Kamerabefahrung nötig sein, um Schäden an den Anschlusskanälen festzustellen.

Für die Kanalsanierung oder einer Reparatur kann der Übergabeschacht zur Absperrung des Anschlusskanals nötig sein, damit für einen gewissen Zeitraum kein Abwasser in den Hauptkanal gelangen kann. Dafür muss der Schacht entsprechend dicht sein.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Übergabeschächte frei zugänglich sind und sich keine schweren Gegenstände, wie z.B. Blumenkübel, auf den Schachtdeckeln befinden.

PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN

Normalerweise können Sie austretendes Erdgas nicht wahrnehmen, da es geruchlos ist. Um eventuell austretendes Erdgas bemerken zu können, werden dem Haushaltsgas verschiedene Düfte beigemischt. Dies hat zur Folge, dass Sie einen sehr „markanten“ Duft riechen würden, falls es ein „Leck“ geben sollte. Der Duft kann sich von Schwefel über Knoblauch bis hin zu faulen Eiern erstrecken. Jeder Mensch nimmt den Duft anders wahr. Es handelt sich in jedem Fall um einen ungewöhnlichen Duft, den Sie als sehr intensiv wahrnehmen würden.

Sollten Sie diesen Geruch wahrnehmen, bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe. Das Einatmen von Erdgas ist nicht giftig. Beachten Sie im Anschluss die folgenden Punkte:

  • Kerzen und andere Feuerquellen: bitte sofort löschen
  • Gefahr von elektrischen Geräten: Bitte umgehend alle elektrischen Geräte am Sicherungskasten vom Netz nehmen.
  • Keine Funken: Bitte ebenfalls kein Licht an- oder ausschalten sowie elektrische Stecker ziehen.
  • Fenster auf: Bitte umgehend die Fenster öffnen. Denn frische Luft senkt die Gaskonzentration in den Räumen. Aber auch hier wieder beachten: keine elektrischen Geräte betätigen (wie Ventilator oder Dunstabzugshaube).
  • Gashahn: sofort abdrehen - Sie sollten den Absperrhahn des Gaszählers schließen und somit verhindern, dass noch weiteres Gas entweicht.
  • Nachbarn/Mitbewohner informieren: Warnen Sie die anderen Bewohner des Hauses und verlassen Sie dann das Objekt. Auch hier ist es wichtig, nicht bei den Nachbarn „Sturm zu klingeln“ (elektrischer Schalter), sondern besser an die Türen zu klopfen.
  • Notfall-Nummer Ihres Netzbetreibers anrufen: Von außerhalb des Hauses rufen Sie die Notfall-Nummer Ihres Netzbetreibers an, die rund um die Uhr erreichbar ist. Die Nummer bei der StadtWerkegruppe Delmenhorst lautet: 0180 - 1276 1276 (aus dem Festnetz 3,9 Cent/Min oder Mobilfunknetz max. 42 Cent/ Min).

Digitales ServiceCenter

Unser digitales ServiceCenter bietet Ihnen die Möglichkeit, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten von zu Hause aus auf Ihre Kundendaten zuzugreifen und diese zu verwalten. Sie können darüber hinaus online Ihre aktuellen Zählerstände eingeben, sich Ihre Verträge anschauen, Rechnungen herunterladen, Ihre Verbrauchshistorie einsehen und Abschläge ändern. Ihre Änderungen werden umgehend online verarbeitet. Die Nutzung des digitalen ServiceCenters ist selbstverständlich kostenlos für Sie.

Hier gelangen Sie zum digitalen ServiceCenter

Für die Registrierung benötigen Sie lediglich Ihre Kunden- und eine Zählernummer (Erdgas, Strom oder Wasser) sowie eine gültige E-Mail-Adresse.

Neukundenportal

Sie sind auf der Suche nach einem serviceorientierten und transparenten Energielieferanten? Dann sind Sie in unserem Neukundenportal genau richtig! In wenigen Schritten können Sie sich im Neukundenportal Ihr individuelles Angebot erstellen und ganz einfach wechseln. Den Wechsel von Ihrem bisherigen Lieferanten übernehmen wir für Sie.

Hier gelangen Sie zum Neukundenportal.

Tarifangebot

Sie möchten Ihren Tarif optimieren oder haben weitere Fragen zu den Tarifen? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir suchen zusammen mit Ihnen ein passendes Angebot heraus. Vereinbaren Sie ganz einfach einen kostenlosen Beratungstermin mit uns. Ein Wechsel zu uns ist übrigens auch ganz bequem online über unser Neukundenportal möglich.

Übrigens: Gerne bieten wir Ihnen unsere Erdgastarife an. Im Produktportfolio befindet sich ein Tarif mit CO2-kompensierten Erdgas. Bei unserem Strom handelt es sich um 100 Prozent Ökostrom.

Tarifangebot Strom

Natürlich, Sie können von uns Strom beziehen, auch wenn wir nicht Betreiber des Stromnetzes sind.

Ein Stromlieferant und ein Netzbetreiber haben unterschiedliche Aufgaben. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dafür zuständig, dass das Stromnetz ordnungsgemäß betrieben wird. Dazu gehören die Wartung der Leitungen, die Betreuung der Stromzähler und die Leitung des Stroms durch das Netz bis zu den Verbrauchern. Dies unternimmt er im Auftrag des Stromlieferanten, der Ihr Vertragspartner ist und von dem Sie den Strom kaufen. Der Stromlieferant zahlt dafür an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt. Sie können daher ohne weiteres einen Stromversorger wählen, der kein eigenes Verteilnetz betreibt. 

Gerne bieten wir Ihnen unsere Stromtarife an, welche zu 100 % aus einer regenerativen Produktion stammt.

Besuchen Sie uns in unserem ServiceCenter oder erkundigen sich hier im Internet zu unserem Stromangebot.

Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger übernehmen wir selbstverständlich als kostenlose Serviceleistung. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Tarifangebot Gas

Gerne bieten wir Ihnen unsere Erdgastarife an. Im Produktportfolio befindet sich ein Tarif mit CO2-kompensierten Erdgas.

Besuchen Sie uns in unserem ServiceCenter oder erkundigen sich hier im Internet zu unseren Erdgasangeboten.

DelmeGas Plus

Sie benötigen eine neue Heizungsanlage? Bei DelmeGas Plus handelt es sich um unser "Rundum-sorglos-Paket":

  • Einbau einer modernen Heizungsanlage
  • Günstiger, monatlicher Grundpreis
  • Planbare Beträge über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Niedrige Energiekosten
  • Kein Anlagen- oder Betreiberrisiko
  • Inklusive regelmäßiger Wartungsarbeiten
  • Inklusive möglicher Reparaturen
  • Inklusive 24-Stunden-Notdienst
  • Inklusive Schornsteinfegerarbeiten
  • 5 Jahre Vollgarantie

Sie haben weitere Fragen? Wir sind gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie ganz einfach einen kostenlosen Beratungstermin mit uns. Auf Wunsch besuchen wir Sie auch gerne zu Hause.

Hier gelangen Sie zu DelmeGas Plus

Niederschlagswasser (NSW)

Bei der Abrechnung des Niederschlagswassers handelt es sich um eine Gebühr, die wir im Namen der Stadt Delmenhorst erheben und abrechnen. Sie errechnet sich auf Grundlage der befestigten und bebauten Fläche Ihres Grundstückes und ist grundsätzlich vom Eigentümer an uns zu entrichten. Hier geht´s zu den Gebühren.

Schmutzwasser

Eine weitere Dienstleistung der StadtWerkegruppe Delmenhorst ist die Abwasserbeseitigung in Delmenhorst. Schmutzwasser fällt in Privathaushalten sowie in Gewerbebetrieben durch den Gebrauch von Trinkwasser an. Die Schmutzwassergebühr ist daher direkt an Ihren Trinkwasserverbrauch gekoppelt.

Um das Schmutzwasser in unserer Kläranlage zu reinigen und damit dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuführen zu können, erheben wir im Namen der Stadt Delmenhorst eine Schmutzwassergebühr. Hier geht´s zu den Gebühren.

Befreiung Schmutzwasser

Die Absetzung der Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühr ist ausschließlich über einen Absetzzähler möglich. Dieser rechnet sich bereits ab einem Verbrauch von 3-4 m³ Wasser jährlich. Der Erwerb und die Handhabung sind ganz einfach.

Die folgenden Schritte erläutern Ihnen die dazu nötigen Maßnahmen:

  • Damit wir die gebührenbefreiten Wassermengen feststellen können, ist ein geeichter Absetzwasserzähler der Stadtwerke Delmenhorst GmbH zu verwenden. Diesen können Sie ohne Werkzeug am Gewinde Ihrer Außenzapfstelle anschließen. Der Absetzzähler kostet, für die Dauer der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren, 82,35 Euro netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die jährlichen Ablesungen sind im Preis enthalten. Den Zähler sowie Hinweise zu dessen Anbringung und Verwendung erhalten Sie im Netzbüro der StadtWerkegruppe Delmenhorst, Fischstraße 32-34. Der Kaufbetrag wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Nach dem Ablauf der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren sind Sie dazu verpflichtet, einen neuen Wasserzähler im Netzbüro der StadtWerkegruppe Delmenhorst, Fischstraße 32-34, zu erwerben.
  • Bitte beachten Sie, dass die von der Gebühr befreiten Wassermengen nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden dürfen.
  • Die Befüllung Ihres Pools darf nicht über den Absetzwasserzähler erfolgen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier. (im Download-Bereich des Menüpunkts)

Erstattung Schmutzwasser (Wasserschaden)

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, können (gemäß §14 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Delmenhorst) auf Antrag erstattet werden.

Bitte lassen Sie uns zur Prüfung Ihres Anliegens folgende Unterlagen als Nachweis zukommen:

  • Arbeitsnachweis/Rechnung des Installateurs mit Beschreibung des im Gebäude entstandenen Schadens (z.B. Wasserrohrbruch)
  • Alternativ: Schreiben der Versicherung

Darüber hinaus können Sie uns auch Fotos des Defekts zusenden. 

Zur Ermittlung des entstandenen Mehrverbrauchs benötigen wir zudem den Zählerstand Ihres Wasserzählers, nach Behebung des Schadens.

Die Schmutzwasserkanalgebühr wird für jedes Grundstück erhoben, von dem Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Sie berechnet sich nach der Frischwassermenge, die dem Haushalt vom örtlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird die Menge des verbrauchten Frischwassers als Menge des in die öffentliche Kanalisation geleiteten Schmutzwassers angenommen.

In diesem Zusammenhang können (gemäß §14 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Delmenhorst) nur Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag erstattet werden. Falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, können wir leider keine Erstattung der Schmutzwasserkanalgebühren vornehmen.

Wasserpreis

Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Mengenpreis je cbm sowie einem Grundpreis pro Jahr/pro Wasserzähler. Die genauen Preise erhalten Sie hier.

Ummeldung

Die Ab- und Anmeldung bei einem Umzug muss schriftlich erfolgen. Gerne können Sie hierzu in unser ServiceCenter kommen oder uns das ausgefüllte Formular einreichen. Dieses erhalten Sie direkt vor Ort oder hier. Eine Ummeldung kann auch per E-Mail an service(at)stadtwerkegruppe-del.de erfolgen.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen gerne einen kleinen "Umzugshelfer" zur Verfügung stellen. Sie können unsere kostenlose Checkliste sowie unser Wohnungsübergabeprotokoll für Ihren Umzug ganz einfach hier herunterladen.

Anmeldung

Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Angaben von Ihnen:

  • Tag der Schlüsselübergabe
  • Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
  • Angaben zum Voreigentümer, Vermieter oder Vormieter
  • Kaufvertrag/Grundbuchauszug
  • Ihre Postanschrift

Bitte beachten Sie: Um § 16 der Abwasserabgabensatzung der Stadt Delmenhorst zu entsprechen, rechnen wir Wasser und Schmutzwasser ausschließlich mit dem Eigentümer ab. Die Anmeldung eines Mieters ist nicht möglich.

Anmeldung Wasser

Um § 16 der Abwasserabgabensatzung der Stadt Delmenhorst zu entsprechen, rechnen wir Wasser und Schmutzwasser ausschließlich mit dem Eigentümer ab. Die Anmeldung eines Mieters ist nicht möglich.

Lassen Sie uns bitte auch zukünftig bei einem Mieterwechsel den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe zukommen, damit wir diesen als Zwischenablesung in unserer Jahresabrechnung berücksichtigen können. Die angefallenen Wasserkosten können Sie über die Nebenkosten mit Ihrem Mieter abrechnen.

Wir empfehlen pauschal 20,00 € pro Person.

Abmeldung 

Um Ihre Abmeldung bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Angaben von Ihnen:

  •  Tag der Schlüsselübergabe
  •  Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
  • Ihre neue Postanschrift
  • Kaufvertrag/Grundbuchauszug
  • Angaben zum Hauseigentümer, Vermieter oder Nachmieter

Wenn Sie uns im Vorfeld Ihre Abmeldung bereits ankündigen und erst zu einem späteren Zeitpunkt die Schlüsselübergabe stattfindet, bedenken Sie bitte, dass Sie die Zählerstände Ihrer Zähler ablesen und uns diese senden - per Post (Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Fischstr. 32-34, 27749 Delmenhorst), Fax (04221 1276-2399) oder E-Mail (service(at)stadtwerkegruppe-del.de).

Sollten Sie uns keinen Ablesewert zukommen lassen, sind wir dazu verpflichtet, Ihren Zählerstand zum Tag des Wechsels zu schätzen.

Bitte teilen Sie uns daher die aktuellen Zählerstände der Zähler mit, damit wir eine Ummeldung zum aktuellen Zeitpunkt durchführen können.

Kündigungsfristen

In der Grundversorgung, das heißt in den Tarifen "Basis" und "Komfort", beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Bei unseren Sonderverträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.

Wir sind gemäß GeLi Gas und GPKE verpflichtet, bei der An-, Ab- oder Ummeldung eine Frist von sechs Wochen rückwirkend nicht zu überschreiten. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, sich in dieser Zeit ordnungsgemäß an-, ab- oder umzumelden.

Später ist eine entsprechende Eingabe über uns nicht mehr möglich. Rechnungsdifferenzen müssen in diesem Fall direkt mit Ihrem Vermieter/Nachmieter/Alteigentümer geklärt werden.

Todesfall Ehepartner/in

An erster Stelle möchten wir Ihnen unser Beileid aussprechen. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können und die Kundendaten anpassen zu können, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Bitte lassen Sie uns diese umgehend zukommen.

Hochzeit

An erster Stelle möchten wir Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Hochzeit gratulieren. Um Ihr Anliegen bearbeiten und die Kundendaten anpassen zu können, benötigen wir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Bitte lassen Sie uns diese umgehend zukommen.

Erklärung Abschlagsanzahl

Grundsätzlich besteht ein Abrechnungsjahr aus elf Abschlägen und einer Jahresabrechnung. Daher ist der Monat, in dem Sie die Jahresabrechnung erhalten, abschlagsfrei.

Rückwirkende Fälligkeit

Unsere Abschläge sind grundsätzlich rückwirkend fällig. Dies bedeutet, dass Sie im aktuellen Monat den Abschlagsbetrag für den Verbrauch des Vormonats begleichen.

Abschlagshöhe
Durch unterschiedliche Verbräuche reagieren wir mit einer Abschlagssenkung oder-erhöhung, um eine Nach- bzw. Überzahlung im nächsten Jahr zu vermeiden. Sollten uns keine Vorjahreswerte vorliegen, errechnen wir Ihre Abschläge anhand von Prognosewerten.

Weicht dieser Abschlag stark von Ihrer Vorstellung ab, geben Sie uns bitte Bescheid. In diesem Fall prüfen wir, inwieweit wir Ihrem Wunsch entgegenkommen können. Der Wasserabschlag wird pauschal mit 20,00 Euro pro Person festgelegt.

Sie möchten Ihren Abschlag erhöhen/senken? Melden Sie sich gerne bei uns im ServiceCenter oder wählen Sie hierfür das Bestandskundenportal aus.

Bitte beachten Sie, dass wir nach einer Abschlagssenkung auf Ihren Wunsch bei einer möglichen Nachzahlung in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung keine Ratenzahlung gewähren können.

Zahlung Abschläge – Wann/Wie/Wo
Abschläge sind monatlich, zum ersten Werktag im Monat, oder bis zum 15.ten des Monats fällig.

Durch die Erteilung eines SEPA-Mandats werden die monatlichen Abschlagsbeträge automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten von Ihrem Bankkonto eingezogen. So sparen Sie beispielsweise den regelmäßigen Weg zu Ihrer Bank, die Gebühren für Überweisungen und jeden Gedanken an eine etwaige Zahlungserinnerung.

Alternativ können Sie die Abschläge überweisen. Damit eine korrekte Zuordnung durch uns gewährleistet werden kann, geben Sie bitte bei allen Überweisungen bzw. jedem Schriftverkehr Ihre Kundennummer an.

Eine Barzahlung ist bei uns nicht möglich. Sie können den Betrag an uns überweisen oder per EC-Karte in unserem ServiceCenter begleichen.

Tarife, Öffnungszeiten, Parkplatz

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser modernes Parkhaus interessieren. Unter Parkhaus finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kurzzeitparkplatz, die Anmietung eines Dauerparkplatzes, die Öffnungszeiten oder die Tarife.  

Hier erhalten Sie alles Wissenswerte zum Parkhaus.

Abholung Altglas

Für die  Abfuhr von Altglas ist die Fa. Karl Nehlsen zuständig. Bei Fragen können Sie sich an die Telefonnummer 0800 479 26 71 oder die E-Mail glas.delmenhorst(at)nehlsen.com wenden.

Entsorgung Rest-, Bio- oder Gewerbeabfall

Um neue Behälter für Rest-, Bio- oder Gewerbeabfall anzufordern, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Delmenhorst. Der zuständige Fachdienst Gewerbeservice ist per E-Mail an steuern-abgaben(at)delmenhorst.de oder telefonisch unter folgenden Telefonnummern (nach Straßenname) erreichbar:

Straßen A bis B: ...-99-2187

Straßen C bis Ha: …-99-2185

Straßen He bis N: …-99-2184

Straßen O bis Z : …-99-2181

Umrechnung m³ in kWh

Auf Ihrer Jahresabrechnung wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Ihr Gaszähler zeigt jedoch den Verbrauch in Kubikmeter (m³) an.

Für die Umrechnung von m³ in kWh gilt folgende Formel:

kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl

Angaben zu Brennwert und Zustandszahl finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung.

Zum Überschlagen der genutzten Gasmenge können Sie gerne die verbrauchten m³ mit der Zahl 11 multiplizieren.

Brennwert

Der Brennwert zeigt Ihnen an, wie viel Leistung bzw. Energie in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist, wenn dieser verbrannt wird. Den aktuellen Brennwert können Sie unter unserer Brennwertveröffentlichung auf der Internetseite der StadtWerkegruppe Delmenhorst einsehen (Klicken Sie hier).

Zustandszahl

Das Gasvolumen wird von der Temperatur sowie Höhenlage, die an der Abnahmestelle herrschen, beeinflusst. Mit der Zustandszahl wird der Einfluss dieser Faktoren berücksichtigt. Ihre Zustandszahl können Sie unter der Brennwertveröffentlichung auf der Internetseite der StadtWerkegruppe Delmenhorst einsehen (Klicken Sie hier).

Zusammensetzung Erdgaspreis

Alle Informationen zur Zusammensetzung des Erdgaspreises sowie zum Thema Erdgas finden Sie hier.

Wasserhärte/Wasserqualität

Alle Informationen zur Wasserhärte sowie zum Thema Trinkwasser finden Sie hier.