Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von häufig gestellten Fragen rund um unsere Produktpalette.
Ihre Frage ist nicht dabei oder wurde nicht ausreichend beantwortet? Wenden Sie sich einfach an die Mitarbeiter in unserem ServiceCenter in der Innenstadt, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören!
Normalerweise können Sie austretendes Erdgas nicht wahrnehmen, da es geruchlos ist. Um eventuell austretendes Erdgas bemerken zu können, werden dem Haushaltsgas verschiedene Düfte beigemischt. Dies hat zur Folge, dass Sie einen sehr „markanten“ Duft riechen würden, falls es ein „Leck“ geben sollte. Der Duft kann sich von Schwefel über Knoblauch bis hin zu faulen Eiern erstrecken. Jeder Mensch nimmt den Duft anders wahr. Es handelt sich in jedem Fall um einen ungewöhnlichen Duft, den Sie als sehr intensiv wahrnehmen würden.
Sollten Sie diesen Geruch wahrnehmen, bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe. Das Einatmen von Erdgas ist nicht giftig. Beachten Sie im Anschluss die folgenden Punkte:
Abschläge sind monatliche Teilzahlungen für Ihre Jahresabrechnung. Diese werden mit Ihrem Energieverbrauch am Ende des Jahres verrechnet. Sie zahlen elf Abschläge im Jahr. Der zwölfte Abschlag entfällt, da Sie in diesem Monat Ihre Jahresabrechnung erhalten.
Durch unterschiedliche Verbräuche reagieren wir mit einer Abschlagssenkung oder -erhöhung, um eine Nach- bzw. Überzahlung im nächsten Jahr zu vermeiden.
Diese werden individuell an Ihre Bedürfnisse bzw. Verbräuche angepasst. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem ServiceCenter in der Innenstadt, Lange Straße 1.
Abschläge sind monatlich, zum ersten Werktag im Monat, oder bis zum 15.ten des Monats fällig.
Sie können Ihre monatlichen Abschläge überweisen oder per EC-Karte in unserem ServiceCenter in der Innenstadt, Lange Straße 1, bezahlen. Bargeld wird von uns nicht entgegengenommen.
Einfacher und komfortabler ist hingegen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Mit Ihrer Erlaubnis ziehen wir die vereinbarten Abschläge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten von Ihrem Bankkonto ein. Sie sparen sich so beispielsweise den Weg zu Ihrer Bank, die Gebühren für Überweisungen und jeden Gedanken an eine etwaige Zahlungserinnerung.
Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadcenter (rechter Bereich auf dieser Seite). Bitte füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es wahlweise
Wenn uns Ihr Vorjahresverbrauch nicht vorliegt, errechnen wir die Abschläge anhand von personenabhängigen (Wasser) bzw. flächenbezogenen (Erdgas) Erfahrungswerten. Sollte der zu ermittelnde Verbrauch kein vollständiges Abschlagsjahr umfassen, werden wir den Verbrauch entsprechend anpassen.
Sie können Ihre monatlichen Abschläge an uns überweisen oder per EC-Karte in unserem ServiceCenter in der Innenstadt, Lange Straße 1, bezahlen. Bargeld wird von uns nicht entgegengenommen.
Einfacher und komfortabler ist für Sie die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Mit Ihrer Erlaubnis ziehen wir die vereinbarten Abschläge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten von Ihrem Bankkonto ein. Sie sparen sich so den Weg zu Ihrer Bank, die Gebühren für Überweisungen und jeden Gedanken an eine Zahlungserinnerung. Selbstverständlich ist der Einzug auch jederzeit wieder kündbar.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie sich im Downloadcenter (rechter Bereich auf dieser Seite) herunterladen. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es wahlweise
Ja, das SEPA-Lastschriftmandat muss schriftlich und mit Unterschrift bei uns eingereicht werden. Das Formular erhalten Sie im Downloadcenter (rechter Bereich auf dieser Seite) oder direkt in unserem ServiceCenter in der Innenstadt, Lange Straße 1.
Die Abrechnung für Niederschlagswasser findet im Dezember statt.
Die Ablesung Ihres Zählerstandes für Erdgas, Wasser und Abwasser wird im Dezember vorgenommen. Der Rechnungsversand an Sie erfolgt anschließend im Januar. Die Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen werden. Durch die Berücksichtigung eines Kalenderjahres bieten wir Ihnen eine einfache Übersicht über Ihre Abschlagsbeträge und Abrechnungen.
Die Ab- und Anmeldung bei einem Umzug muss schriftlich erfolgen. Gerne können Sie hierzu in unser ServiceCenter in der Innenstadt, Lange Straße 1, kommen oder uns das ausgefüllte Formular einreichen. Dieses erhalten Sie direkt vor Ort oder im Downloadbereich (rechter Bereich auf dieser Seite). Eine Ummeldung kann auch per E-Mail an service@stadtwerkegruppe-del.de erfolgen.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen gerne einen kleinen "Umzugshelfer" zur Verfügung stellen. Sie können unsere kostenlose Checkliste sowie unser Wohnungsübergabeprotokoll für Ihren Umzug ganz einfach im Downloadbereich (rechter Bereich auf dieser Seite) herunterladen.
Folgende Angaben werden bei einer Anmeldung benötigt:
Folgende Angaben benötigen wir bei einer Abmeldung:
Gern können Sie hierfür das An- bzw. Abmeldeformular im Downloadcenter (rechter Bereich auf dieser Seite) ausfüllen und bei uns abgeben.
Erdgas- und Stromverträge sind grundsätzlich auf einen festen Zähler bezogen. Der Tag der Schlüsselübergabe beendet daher, unabhängig von Laufzeiten, den Vertrag. Diesen nimmt man folglich nicht mit in die neue Wohnung, sondern schließt dafür einen neuen Vertrag ab.
In der Grundversorgung, das heißt im Tarif "Basis" oder "Komfort", beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Bei unseren Sonderverträgen gelten sechs Wochen zum Ende der Laufzeit.
Eine Ab- und Anmeldung erfolgt nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen. Wir möchten Sie allerdings in Ihrem eigenen Interesse bitten, dies schnellstmöglich vorzunehmen.
Sie können sich gerne vor Ort über unsere Tarife informieren. Sobald Sie sich schriftlich für ein Angebot entschieden haben, kümmern wir uns um die Kündigung Ihrer Verträge bei Ihrem bisherigen Versorger. Abschließend erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung. Sie müssen sich somit nicht selbst um die Kündigung bei Ihrem alten Versorger kümmern.
Sie können bei uns Strom beziehen, auch wenn wir nicht Betreiber des Stromnetzes sind.
Ein Stromlieferant und ein Netzbetreiber haben unterschiedliche Aufgaben. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dafür zuständig, dass das Stromnetz ordnungsgemäß betrieben wird. Dazu gehören die Wartung der Leitungen, die Betreuung der Stromzähler und die Leitung des Stroms durch das Netz bis zu den Verbrauchern. Dies unternimmt er im Auftrag des Stromlieferanten, der Ihr Vertragspartner ist und von dem Sie den Strom kaufen. Der Stromlieferant zahlt dafür an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt. Sie können daher ohne weiteres einen Stromversorger wählen, der kein eigenes Verteilnetz betreibt.
Unser Strom stammt zu 100% aus einer regenerativen Produktion und ist somit „gut für die Umwelt“. Gerne können Sie hier unsere Preise sowie weitere Informationen einsehen.
Ein Wechsel zu uns ist übrigens online ganz bequem über unser Neukundenportal möglich (Link). Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne in unserem ServiceCenter in der Innenstadt, Lange Straße 1 sowie telefonisch zur Verfügung.
Nein, dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Unsere Preise für Gas, Strom und Wasser können Sie unserer Preisübersicht und Kundeninformation im Downloadbereich (rechter Bereich auf dieser Seite) entnehmen.
Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.
Dieser Gaspreis enthält folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. Regel- und Ausgleichsenergieumlage, Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung sowie für die Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt sowie die Konzessionsabgaben.
Die Preise sind Nettopreise. Zusätzlich fallen eine Energiesteuer (derzeit: 0,55 Cent/kWh) sowie (auf die Nettopreise und Energiesteuer) Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19%) an. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Bei DelmeGas Plus handelt es sich um ein "Rundum-sorglos-Paket".
Für einen monatlichen, fairen Grundpreis übernehmen wir Finanzierung, Einbau, Wartung sowie Reparaturen Ihrer neuen Heizungsanlage für Sie. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 15 Jahre.
Wir bieten Ihnen somit einen umfassenden Service:
Weitere Informationen zum Produkt GasPlus.
Wer bei uns keinen Energielieferungsvertrag abschließt, wird zu den Preisen der Grundversorgung beliefert. Die Ersatzversorgung wird eingerichtet, sobald Sie von einem Fremdlieferanten ohne Anmeldung zu uns wechseln.
Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die wir im Namen der Stadt Delmenhorst erheben und abrechnen. Sie errechnet sich auf Grundlage der befestigten und bebauten Fläche Ihres Grundstückes. Sie ist grundsätzlich vom Eigentümer an uns zu entrichten.
Eine weitere Dienstleistung der StadtWerkegruppe Delmenhorst ist die Abwasserbeseitigung in Delmenhorst. Schmutzwasser fällt in Privathaushalten sowie in Gewerbebetrieben durch den Gebrauch von Trinkwasser an. Die Schmutzwassergebühr ist daher direkt an Ihren Trinkwasserverbrauch gekoppelt. Sie ist grundsätzlich vom Eigentümer an uns zu entrichten.
Um das Schmutzwasser in unserer Kläranlage zu reinigen und dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zurückzuführen, erheben wir im Namen der Stadt Delmenhorst eine Schmutzwassergebühr.
Für die Umrechnung gilt folgende Formel: kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl
Während die Werte für Brennwert und Zustandszahl in der Jahresrechnung angegeben sind, steht auf dem eigenen Gaszähler allerdings nur der Gasverbrauch in m³. In kWh muss der Wert daher eigenständig umgerechnet werden.
Zum Überschlagen der genutzten Gasmenge können Sie die verbrauchten m³ mit der Zahl 10 multiplizieren.
Was ist der Brennwert und wo finde ich diesen?
Der Brennwert zeigt Ihnen an, wie viel Leistung bzw. Energie in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist, wenn dieser verbrannt wird. Den aktuellen Brennwert können Sie unter dem Menüpunkt Netznutzung, Brennwertveröffentlichung einsehen. Link
Das Gasvolumen wird von der Temperatur sowie Höhenlage, die an der Abnahmestelle herrschen, beeinflusst. Mit der Zustandszahl wird der Einfluss dieser Faktoren berücksichtigt. Ihre Zustandszahl können Sie unter der Brennwertveröffentlichung auf unserer Internetseite entnehmen (Link).
Für die Benutzung der Erdgasnetze zahlt die Stadtwerke Delmenhorst GmbH Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Entgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können nicht von uns beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Messung und Abrechnung sowie die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.
Über unser Bestandskundenportal erhalten Sie die Möglichkeit, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten bequem von zu Hause aus auf Ihre Kundendaten zuzugreifen und diese zu verwalten. Sie können darüber hinaus online Ihre aktuellen Zählerstände eingeben, sich Ihre Verträge anschauen, Rechnungen herunterladen, Ihre Verbrauchshistorie einsehen und Abschläge ganz einfach von zu Hause aus ändern. Ihre Änderungen werden umgehend online verarbeitet. Die Nutzung des Bestandskundenportals ist selbstverständlich kostenlos für Sie.
Hier gelangen Sie zum Bestandskundenportal.
Wir haben verschiedene Tipps für Sie zusammengestellt, mit welchen Sie im Alltag Energie sparen können. Hier gelangen Sie zu unseren Energiespartipps.
Telefonische Erreichbarkeit ServiceCenter:
04221 1276 - 23 30
Montag - Freitag: 8 - 18 Uhr
E-Mail: service@stadtwerkegruppe-del.de
ServiceCenter Lange Straße 1:
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10 - 18 Uhr
Samstag: 10 - 15 Uhr
E-Mail: service@stadtwerkegruppe-del.de
Zentrale StadtWerkegruppe
Fischstraße 32-34:
04221 1276-0
Montag-Freitag: 8-17 Uhr
E-Mail: info@stadtwerkegruppe-del.de
Notfall-Nummer:
0180 1276 - 1276
aus dem Festnetz 3,9 Cent/Min oder Mobilfunknetz max. 42 Cent/Min
WIR KÜMMERN UNS DRUM.
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Montag - Freitag: 8 - 18 Uhr
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10 - 18 Uhr
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