Soweit Ihr Gasverbrauchsgerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen. Die durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Gasnetze umgelegt und sind somit in den Netzentgelten enthalten.
Sind Sie Eigentümer eines Gasverbrauchsgerätes und entscheiden Sie sich dazu, dieses durch ein neues Gasverbrauchsgerät auszutauschen, welches im Rahmen der Marktraumumstellung nicht mehr angepasst werden muss, steht Ihnen eine Kostenerstattung in Höhe von 100 € zu. Dieser Anspruch ist im Energiewirtschaftsgesetz § 19a Abs.3 EnWG geregelt und an Bedingungen geknüpft. Nähere Informationen finden Sie in unseren FAQs, welche Sie im rechten Bereich unter "Weitere Informationen" finden.
Hier gelangen Sie zu den FAQs zur Kostenerstattung.
Formulare zum Download
Formblatt zum Nachweis für die Kostenerstattung nach § 19A ABS. 3 ENWG
Formblatt zur Kostenerstattung nach Gasgerätekostenerstattungsverordnung
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Ihr persönlicher Ansprechpartner im Erdgasbüro
Maurice Döhmer
Energie Mess- und Servicedienste GmbH (Enermess)
Telefon:
04221 1276 - 22 19
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