Während Gas in einem so genannten rollierenden Verfahren abgerechnet wird, haben sich die Stadtwerke Delmenhorst in Abstimmung mit der Stadt Delmenhorst entschieden, bei der Abrechnung von Wasser und Abwasser auf dieses Verfahren zu verzichten. Stattdessen erfolgt das Ablese- und Abrechnungsverfahren weiterhin ausschließlich stichtagsbezogen. Das bedeutet: der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres ist verbindlicher Ablese- und Abrechnungsstichtag für Wasser und Abwasser.
Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke werden gebeten, ihre Zählerstände am 31. Dezember zu notieren. Diese müssen bis spätestens 9. Januar 2026 mitgeteilt werden. Der jeweilige Zählerstand in Verbindung mit der Trinkwasserzählernummer kann im ServiceCenter der StadtWerkegruppe in der Innenstadt (Lange Straße), über die App „sWapp“ oder das Bestandskundenportal beziehungsweise den digitalen Kundenservice mitgeteilt werden.