Stadtwerke stellen sich auf möglichen Gasmangel ein / Preisanpassung unumgänglich

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag eine Gaspreisanpassung zum 1. Juni dieses Jahres beschlossen. Demnach steigt der Preis für die Kundinnen und Kunden im Tarif Komfort von 6,06 ct/kWh (netto) beziehungswese 7,21 ct/kWh brutto um 1,92 ct/kWh auf 7,98 ct/kWh (netto) beziehungsweise 9,50 ct/kWh brutto. Der Tarif Basis erhöht sich ebenfalls um 1,92 ct/kWh. Für einen Standardhaushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von rund 34 Euro brutto im Monat.

Diese Preissteigerung ist mehreren Faktoren geschuldet: Aufgrund der durch die Ukraine-Krise erfolgten dramatischen Entwicklung auf dem Gasmarkt und der dynamischen Entwicklung der Gaspreise verteuert sich der Einkauf für Gas bereits für dieses Jahr sehr deutlich. Dennoch fällt der Anstieg für die Haushaltskunden deutlich moderater als der Marktpreisanstieg aus. Dies liegt in der vorausschauenden strukturierten Beschaffung begründet. Selbst nach der nun anstehenden Preisanpassung sind die Stadtwerke Delmenhorst in den einschlägigen Verbraucherportalen der günstigste Erdgasanbieter in Delmenhorst.

Angespannt bleibt aber nicht nur die Situation der preislichen Gestaltung. Viel schwerer wiegt die allgemeine aktuelle Lage am Gasmarkt. Sicher ist, dass es in dieser Heizperiode keine Engpässe geben wird, so dass sich die Gaskundinnen und Gaskunden der Stadtwerke keine Sorgen machen müssen. Dennoch ist die Lage ernst: Seitens der Bundesregierung wurde am 30. März die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme und eine von drei möglichen Stufen.

Die drohende Gasmangellage hat dazu geführt, dass sich die Stadtwerke entsprechend vorbereiten und im Hinblick auf dieses Szenario einen Krisenstab eingerichtet haben, der sich mit dem Thema „Gasmangellage“ eingehend beschäftigt.

Russland liefert zirka 50 Prozent des Erdgases, welches in Deutschland verbraucht wird. Sollten diese Lieferungen ausfallen, stehen auch die Stadtwerke vor einer großen Herausforderung. Es gibt aber Sicherungsmechanismen (unter anderem den Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie), die in einer solchen Engpasssituation greifen. Auf jeden Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen, die grundlegende soziale Dienste erfüllen (beispielsweise Krankenhäuser) durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. So genannte „nicht geschützte Letztverbraucher“ wären im Fall eines Lieferstopps und der damit einhergehenden Versorgungsengpässe von Kürzungen oder auch Abschaltungen betroffen, um Gas einzusparen. Diese werden zurzeit von den Stadtwerken angesprochen und entsprechend informiert. Ziel der Schreiben ist es, den betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig Informationen über einen möglichen Versorgungsengpass zur Verfügung zu stellen, um diese sich auf eine eventuell notwendige Reduktion bzw. Liefereinstellung vorzubereiten. Welche Krisenstufe ausgerufen wird, liegt in der Verantwortung des BMWK. Die entsprechende Vorgehens- und Handlungsweise ist im Handlungsleitfaden des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) geregelt.

Trotz des Schutzes, den unter anderem Haushaltskunden genießen, bitten die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden um Solidarität: Sparen Sie Gas ein, wo immer es geht. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Erdgas hilft mit, die Speicher rechtzeitig vor dem Winter zu füllen.