GraftTherme-Besuch ohne Einschränkungen

Ab morgigen Freitag, 4. März, gilt laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung der nächste Lockerungsschritt. Für Gäste der GraftTherme hat dies einen positiven Effekt: Der Eintritt ist dann ohne Nachweise möglich. Das heißt, dass weder ein Impf- noch Genesenenzertifikat noch ein negatives Testergebnis vorzuweisen ist. Allerdings gilt weiterhin für Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren die FFP2-Maskenpflicht – und zwar in allen Bereichen des Bades bis zu den Umkleiden. Zusätzlich dazu sind Gäste aufgefordert, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Ausgenommen von den Neuerungen ist der Wellnessbereich. Dort gilt nach wie vor die 3-G-Regelung.

Es gelten nach wie vor die bekannten Öffnungszeiten ohne Zeitfenster und E-Tickets. Vor dem Besuch empfiehlt sich aber auf jeden Fall ein Blick auf die Besucherampel, einsehbar auf der Internetseite der GraftTherme. Der Erlebnisbereich bleibt weiterhin innerhalb der Woche geschlossen, samstags und sonntags öffnet dieser zu den gewohnten Zeiten. Zusätzlich steht der Sportbereich sonntags von 10 bis 13 Uhr zur Verfügung. Ab Freitag, 11. März, ist der Erlebnisbereich zusätzlich zum Wochenende auch wieder freitags von 10 bis 20 Uhr geöffnet.