StadtWerkegruppe bittet um Selbstablesung der Zählerstände von Gas und Wasser 

Das Jahresende rückt näher und damit auch wieder die Ablesung der Zählerstände von Gas und Wasser. Diese dient der Ermittlung des Jahresverbrauches und der Jahresendabrechnung. Gleichzeitig werden gegebenenfalls die neuen Abschläge berechnet. Die StadtWerkegruppe Delmenhorst betreibt das Gas- und Wassernetz in Delmenhorst und ist somit - unabhängig vom Energieanbieter - für die Zählerablesung zuständig.

Die Ablesung erfolgt in einem so genannten Hybrid-Verfahren. Das bedeutet: Ableser suchen Haushalte auf, um vor Ort den Zählerstand zu ermitteln. Die Ableser unseres Dienstleisters können sich durch einen Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Die Ablesung erfolgt vom 14. November bis 17. Dezember, jeweils montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 18 Uhr. Sollte in diesem Zeitraum keine Person angetroffen werden, wird eine personalisierte Ablesekarte in den Briefkasten geworfen. Dann muss die Ablesung selbst vorgenommen werden. Zudem schreibt die StadtWerkegruppe Kunden an und bittet um eine Selbstablesung. Diese funktioniert ganz einfach: Die auf der Karte aufgeführten Zähler werden abgelesen und unter der Angabe der Zählernummer bis spätestens Samstag, 17. Dezember, an uns mitgeteilt. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1.    Bequem und schnell online:

Unter der Adresse www.selbstableser.de/delmenhorst können die Zählerstände schnell und einfach mit dem persönlichen Ablesecode eingegeben werden. Dieser Ablesecode ist im persönlichen Anschreiben zu finden. Noch bequemer geht es mit unserer App „sWapp“, die kostenlos aufs Smartphone geladen werden kann.

2.    Einfach telefonisch:

Die Zählerstände können alternativ telefonisch unter 0 42 64 / 45 267-18 durchgegeben werden. Dies ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr möglich.

3.    Klassisch per Post:

Auf der Ablesekarte können die Zählerstände zu den entsprechenden Zählernummern eingetragen werden. Anschließend wird die Ablesekarte abgetrennt und kostenfrei zurückgeschickt.

Sollten der Zählerstand bis zum Jahresende nicht übermittelt worden sein, wird der Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung und des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Zudem weist die StadtWerkegruppe darauf hin, dass es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Verzögerungen der Jahresabrechnung kommen kann.