Preisanpassung für Erdgas zum 1. Januar

Preisanpassung für Erdgas zum 1. Januar

Als zuverlässiger Energieversorger hat die StadtWerkegruppe stets vorausschauend Erdgas beschafft. Damit konnten Risiken stets minimiert werden. Das hat in der jetzigen Lage den Vorteil, dass die Preise in den Tarifen der Stadtwerke deutlich geringer sind als die Preise an den Börsen. Dennoch kommen auch die Stadtwerke Delmenhorst nicht umhin, eine Anpassung vorzunehmen. Die äußerst dynamische Entwicklung an den Gas-Beschaffungsmärkten, der Zuwachs von Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und die Erhöhung der Netzentgelte lassen keine andere Möglichkeit zu als eine Preisänderung vorzunehmen. Diese wurde in der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke beschlossen.

Ab dem 1. Januar steigt der Preis für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Delmenhorst im Tarif Komfort von derzeit 8,04 ct/kWh (netto) beziehungsweise 8,60 ct/kWh brutto um 3,49 ct/kWh (3,73 brutto), auf 11,53 ct/kWh (netto) beziehungsweise 12,34 ct/kWh brutto. Der Tarif Basis erhöht sich ebenfalls um 3,49 ct/kWh netto von 9,29 ct/kwh auf 12,78 ct/kwh. Der Grundpreis in den Tarifen bleibt unverändert bei 120 €/Jahr netto im Tarif Komfort und 36 €/Jahr im Basistarif. Für einen Standardhaushalt im Tarif Komfort mit einem Verbrauch von 18.000 kWh ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von rund 55 Euro brutto im Monat.

Trotz der momentanen schwierigen Lage auf dem Erdgasmarkt sind die Stadtwerke Delmenhorst aufgrund ihrer Einkaufsstrategie noch immer in der Lage, zu günstigen Preisen versorgen zu können. Dass die Stadtwerke ihr Erdgas unter den derzeitigen Wettbewerbs- und Marktpreisen anbieten können, verdeutlicht auch die Tatsache, dass wir in den Vergleichsportalen den ersten Platz belegen. Dennoch ist die Situation besorgniserregend, zeigt sie doch auf, wie groß die Spanne ist.

 

Entlastungen für die Kundinnen und Kunden

Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung eine Soforthilfe beschlossen: Haushaltskundinnen und -kunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kwh sollen demnach im Monat Dezember entlastet werden. Die StadtWerkegruppe begrüßt dieses Vorgehen und setzt die Soforthilfe selbstverständlich vollständig um. Bei dieser staatlichen Soforthilfe handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung, die sich am Abschlag orientiert und die Grundlage des im September prognostizierten Jahresverbrauches darstellt. Der Entlastungsbetrag wird im Rahmen der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.

Sobald es bezüglich der geplanten Gas- und Strompreisbremse eine gesetzliche Grundlage gibt, wird die StadtWerkegruppe ihre Kundinnen und Kunden darüber informieren.

Bereits beschlossen hat die Bundesregierung die Senkung der Erdgas-Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent. Diese ist zunächst bis März 2024 befristet. Auch diese geben die Stadtwerke vollumfänglich an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Berücksichtigt wird die Senkung in der Jahresverbrauchsabrechnung.

Die StadtWerkegruppe empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden weiterhin Energie einzusparen. Was alles machbar ist, kann auf der Internetseite unter www.stadtwerkegruppe-del.de eingesehen werden. Dort gibt es auch einen Gas-Einsparrechner, mit dem anhand weniger Basisdaten die Höhe der Erdgaskosten im laufenden Jahr kalkuliert und Auswirkungen ausgewählter Sparmaßnahmen erprobt werden können.