Ab kommenden Freitag, 6. Juni, tritt auf Grundlage einer EU-Richtlinie eine neue Regelung für Stromkundinnen und Stromkunden in Kraft. Dabei geht es um den so genannten 24-Stunden Lieferantenwechsel. Dieser soll es Kundinnen und Kunden ermöglichen, den Lieferantenwechsel unter anderem schneller – innerhalb von 24 Stunden - zu vollziehen. Der Nachteil ist allerdings, dass ab 6. Juni keine rückwirkende An- und Abmeldung beim Strom mehr möglich ist. Wer Fristen versäumt, landet bis zum Zustandekommen des neuen Vertrages in der Ersatzversorgung, die mit höheren Preisen verbunden ist. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich rechtzeitig vor dem Einzug um einen Stromvertrag kümmern, und zwar spätestens einen Werktag vor dem Einzug. Eine rückwirkende Anmeldung ist ab dem 6. Juni gesetzlich verboten. Wer also seinen Termin versäumt, landet zunächst in der Ersatzversorgung beim örtlichen Grundanbieter, und diese ist in der Regel teurer. Selbstverständlich ist es möglich, dann einen anderen Vertrag mit den Stadtwerken abzuschließen. Kundinnen und Kunden, die aus einer Wohnung ausziehen, sollten sich ebenfalls rechtzeitig, spätestens einen Werktag vor dem geplanten Auszug, bei den Stadtwerken Delmenhorst melden. Auch in diesem Fall ist eine nachträgliche Abmeldung nicht mehr möglich. Wer weder ein- noch auszieht, seinen Strom aber künftig bei den Stadtwerken Delmenhorst beziehen möchte, kann einen Vertrag direkt bei den Stadtwerken Delmenhorst abschließen. Alles weitere übernehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein weiterer wesentlicher neuer Punkt bezüglich der Anmeldung für einen Stromvertrag ist die so genannte Marktlokationsnummer (MaLo-​ID). Dabei handelt es sich um eine 11-​stellige Nummer, die den Stromanschluss der Wohnung eindeutig identifiziert. Ohne diese Nummer kann der Stromanbieter die Wohnung nicht eindeutig zuordnen. Dadurch kann sich die Anmeldung verzögern oder eventuell scheitern. Die MaLo-ID steht auf der Stromabrechnung, im Übergabeprotokoll. Der Netzbetreiber (dieser muss allerdings nicht mit dem Stromanbieter identisch sein) hat die Nummer ebenfalls. Ebenso der Vermieter oder die Hausverwaltung. Wer die MaLo-ID nicht findet, kann notfalls auch die Zählernummer angeben.
Wichtige Informationen zur neuen Regelung hat die StadtWerkegruppe in einer FAQ-Liste zusammengefasst, die auf der Internetseite unter https://www.stadtwerkegruppe-del.de/produkte/strom/24hlw/ zu finden ist.