GraftTherme muss neue Verordnung umsetzen

Anlässlich einer Änderung der Coronaregelungen durch den Bund gelten Personen, die eine Johnson&Johnson-Impfung erhalten haben, nicht mehr als vollständig geimpft. Somit gilt die zweite Impfung dann auch nicht mehr als Auffrischungsimpfung. Diese neue Regelung gilt ab sofort und muss auch von der GraftTherme sofort umgesetzt werden. 

Das heißt: Kunden mit einer einfachen J&J-Impfung dürfen die GraftTherme nicht mehr betreten. J&J-Geimpfte mit einer zweiten Impfung gelten zwar als vollständig geimpft, weisen jedoch keine Auffrischungsimpfung mehr auf und müssen daher zwangsläufig einen negativen Coronatest nachweisen.

Betroffene Gäste des Kurs- und Wellnessbereiches mit fest gebuchten Terminen werden um Kontaktaufnahme gebeten, um gegebenenfalls offene Fragen zu klären.