Als einen Teil des Entlastungspaketes hat die Bundesregierung die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent beschlossen. Selbstverständlich wird die StadtWerkegruppe daher ihren Kundinnen und Kunden nur den geringeren Steuersatz anrechnen. Dies geschieht in der Jahresendabrechnung. Die StadtWerkegruppe beruft sich mit dieser Vorgehensweise auf eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums: „Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird es nicht beanstandet, wenn Rechnungen über Abschlagszahlungen, die nach dem 30. September 2022 und vor dem 1. April 2024 fällig werden, nicht berichtigt werden, sofern dementsprechend Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent abgeführt und erst in der Endabrechnung nach den vorstehenden Grundsätzen zutreffend abgerechnet wird.“