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24h-Lieferantenwechsel – Was sich seit Juni 2025 geändert hat!
Für Kunden, die in eine neue Wohnung einziehen
Für Kunden, die aus einer Wohnung ausziehen
Für Vermieter / Hausverwaltungen
Für Kunden, die den Stromanbieter wechseln möchten (ohne Umzug)

24h-Lieferantenwechsel – Was sich seit Juni 2025 geändert hat!

Seit dem 06.06.2025 ist der Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden möglich – ein Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung der Marktprozesse. Für Mieter bedeutet das: keine rückwirkenden Stromanmeldungen mehr. Die Anmeldung muss spätestens einen Werktag vor Einzug erfolgen – mit Angabe der Marktlokationsnummer (MaLo-ID).

Für Vermieter ist nun wichtig: Frühzeitig informieren, Übergabeprozesse anpassen und die MaLo-ID in Unterlagen integrieren. So vermeiden Sie Rückfragen und Versorgungslücken bei Mieterwechseln.

Für Kunden, die in eine neue Wohnung einziehen

Ja. Als Mieter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihren Stromvertrag rechtzeitig vor dem Einzug abzuschließen.

Spätestens einen Werktag vor Ihrem Einzug. Eine rückwirkende Anmeldung ist seit dem 06.06.2025 gesetzlich nicht mehr erlaubt.

Sie werden dann zunächst vom örtlichen Grundversorger in die sogenannte Ersatzversorgung aufgenommen – diese ist meist teurer. Ein aktiver Vertrag bei uns spart in der Regel Geld und bietet besseren Service.

Ihr Vertrag bei uns kann erst ab dem frühestmöglichen zulässigen Termin beginnen (nicht rückwirkend). Link

Die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) ist eine 11-stellige Nummer, die den Stromanschluss Ihrer Wohnung eindeutig identifiziert.

Sie benötigen sie für jede Stromanmeldung – damit wir wissen, welche Wohnung beliefert werden soll. 

Fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Oft steht sie auch im Übergabeprotokoll, auf einer alten Stromrechnung oder beim Netzbetreiber.

Ja, natürlich! Schließen Sie einfach online oder telefonisch einen Vertrag mit uns ab. Wir übernehmen den Wechsel zum frühestmöglichen Termin. Link

Für Kunden, die aus einer Wohnung ausziehen

Ja. Bitte melden Sie sich rechtzeitig – spätestens einen Werktag vor dem Auszug bei uns, damit wir das Lieferende korrekt setzen können.

Nein. Rückwirkende Abmeldungen sind seit dem 06.06.2025 nicht mehr möglich – selbst mit Nachweis.

Das Lieferende kann nur noch zukünftig gesetzt werden, ab dem Tag der Mitteilung.

Sie bleiben weiter Vertragspartner – und müssen für den Verbrauch (bzw. die Grundgebühr) bis zur Abmeldung aufkommen.

Tipp: Melden Sie Ihren Auszug direkt, auch wenn das Datum noch nicht 100 % feststeht – wir können das Lieferende dann vormerken.

Für Vermieter / Hausverwaltungen

Zwar schließen Mieter ihre Stromverträge selbst ab – aber:

Sie als Vermieter können dabei helfen, dass die Anmeldung rechtzeitig und korrekt erfolgt – z. B. durch Aushändigung der Marktlokationsnummer bei Vertragsabschluss oder Wohnungsübergabe.

Ohne die MaLo-ID kann der Stromanbieter die Wohnung nicht eindeutig zuordnen – die Anmeldung verzögert sich oder scheitert.

  • Die Wohnung wird automatisch vom Grundversorger in der Ersatzversorgung geführt – oft teurer.
  • Beschwerden über „keinen Stromvertrag“ landen häufig zuerst beim Vermieter.
  • Bei leerstehenden Wohnungen haften ggf. Sie als Eigentümer für die Energiekosten, bis ein Vertragspartner bekannt ist.

Unsere Empfehlung:

  • MaLo-ID im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll angeben
  • Mieter frühzeitig auf das Thema „rechtzeitige Anmeldung“ hinweisen
  • Gerne stellen wir Ihnen Infoblätter oder Textvorlagen zur Verfügung

Für Kunden, die den Stromanbieter wechseln möchten (ohne Umzug)

Ein Anbieterwechsel ist einfach. Sie können den Vertrag direkt bei uns abschließen – wir übernehmen die Kündigung beim bisherigen Anbieter automatisch. Link

Der Lieferbeginn ist frühestens 1 Werktag nach erfolgreicher Anmeldung möglich.

Wir stimmen das Startdatum mit Ihrem bisherigen Anbieter ab, sodass ein unterbrechungsfreier Übergang erfolgt.

Nein. Ein rückwirkender Lieferbeginn ist seit dem 06.06.2025 nicht mehr erlaubt – auch bei Lieferantenwechseln ohne Umzug.

In den meisten Fällen nein – wir übernehmen das für Sie.

Ausnahme: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen (z. B. wegen Preiserhöhung), müssen Sie ggf. selbst kündigen.

Bitte informieren Sie uns darüber bei Vertragsabschluss.

Ja – wir melden den Wechsel frühzeitig an und stimmen das Startdatum so ab, dass Ihr alter Vertrag endet und unser Vertrag nahtlos beginnt. Sie zahlen also keine doppelten Energiekosten.

  • Ihre Marktlokationsnummer (MaLo-ID)
  • Alternativ Ihre Zählernummer
  • Den gewünschten Lieferbeginn

Diese Daten finden Sie auf Ihrer aktuellen Stromrechnung.

Nein – der Anbieterwechsel ist kostenfrei, gesetzlich geregelt und sicher.

Nein – Ihre Stromversorgung ist in jedem Fall nahtlos gesichert, da Strom unabhängig vom Anbieter über das Netz bereitgestellt wird.

Bitte beachten Sie, dass sich Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen durch die neue Regelung nicht verändern. Bei Sonderkündigungen (z.B. wegen Preiserhöhung) ist ggf. ein Nachweis notwendig. 

Bei vorhandenen Vertragsbindungen wird der Lieferbeginn in der Regel zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestätigt.
Was Sie tun können?

  • Prüfen Sie das Kündigungsdatum und die Laufzeit des bisherigen Vertrags
  • Kontaktieren Sie ggf. Ihren aktuellen Anbieter zur Klärung
  • Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Wechsel korrekt und fristgerecht durchzuführen