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Kennen Sie den neuen Paragraphen 14a im Energiewirtschaftsgesetz?

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Falls nicht sind Sie hier richtig.

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Dieser Film erklärt, wen das Gesetzt betrifft und was es bedeutet.

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Betroffen ist, wer nach dem 01.01.2024 ein Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2kW Leistung zu Hause an's Stromnetz anschliesst.

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Dazu zählen z.B. Wallboxen, Wärmepumpen sowie Klima- und Kälteanlagen.

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Eine solche Anlage verpflichtet nach Paragraph 14a den Netzbetreiber das Dimmen dieser Anlage

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also das kontrollierte Herunterregeln des Stromverbrauchs zur Netzentlastung zu gestatten.

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Warum ist das notwendig?

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Nun, Deutschland hat sich bei der Energiewende viel vorgenommen.

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Elektrische Verbrauchseinrichtungen werden häufig finanziell gefördert,

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aber das Stromnetz ist noch nicht überall entsprechend ausgebaut.

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Wenn mehrere Haushalte zeitgleich abends ihr E-Auto laden,

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die Wärmepumpe einschalten und weitere Geräte betreiben,

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droht ein Stromausfall in diesem Netzgebiet.

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Bis das Stromnetz ausgebaut ist

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ist als Übergangslösung die vertragliche Vereinbarung mit dem Netzbereiber nach Paragraph 14a notwendig.

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Was heisst der Vertrag für Sie bei drohender Netzüberlastung?

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Wenn eine PV-Anlage ihre Wallbox oder das restliche Haus mit Strom versorgt ändert sich nichts,

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denn dann sind sie unabhängig vom Stromnetz.

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Betroffen sind Sie, wenn Sie Strom aus dem Netz beziehen.

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Droht eine Überlastung in Ihrem Wohngebiet,

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wird eine Dimmung notwendig.

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Dazu sendet der Netzbetreiber ein Signal um Geräte datenschutzkonform und nach ihrer Priorität automatisch zu dimmen.

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Das E-Auto lädt nun trotzdem weiter, nur etwas langsamer.

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Für das Dimmen Ihrer Verbrauchseinrichtung werden Sie finanziell entschädigt.

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Mit der nächsten Stromrechnung zahlen Sie weniger Netzentgelte.

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Wie hoch die Ersparniss genau ausfällt erfahren Sie von Ihrem Netzbereiber.

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Im Rahmen der Elektroinstallation werden Sie zukünftig darüber informiert

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welche zusätzlichen Geräte Sie für den Prozess benötigen.

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Nähere Informationen zum Paragraphen 14a können Sie auch von Ihren Stadtwerken einholen.